„Erfolg ist aller Mühen Lohn“
Für die Aufnahme in unsere WfbM ist ein Rehaantrag erforderlich. Informationen bekommen Sie bei uns, beim Arbeitsamt oder einem der Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, Deutsche Rentenversicherung Bund).
Eingangsverfahren
Ziel des Eingangsverfahren ist es, zu prüfen:
- ob die Werkstatt die geeignete Eingliederungseinrichtung ist
- welche berufsfördernden Maßnahmen zur Rehabilitation in Betracht kommen
- und festzustellen, welche Kenntnisse und sozialen Kompetenzen der behinderte Mitarbeiter besitzt.
Das Eingangsverfahren dauert 3 Monate. Nach Beendigung wird ein Eingliederungsplan erstellt mit der Empfehlung über die weitere berufliche Entwicklung.
Berufsbildungsbereich
Zielsetzung des Berufsbildungsbereich:
- Qualifizierung und Förderung der Rehabilitanden bis zu 24 Monaten
- Gezielte und planmäßige berufliche Bildung
- Lernorientiertes Heranführen an Arbeitsprozesse
- Durchführung von persönlichkeitsfördernden Maßnahmen
- Förderung von lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Entwicklung / Wiederherstellung der Leistungs-und Erwerbsfähigkeit
- Übernahme in einen Arbeitsbereich der Werkstatt oder Weiterqualifizierung für eine Beschäftigung auf dem 1.Arbeitsmarkt
Ansprechpartner:
Claudia Richter
Tel.: 03594 7437-8043
crichter@lebenshilfe-bischofswerda.de